Rollstuhl auf Rezept: Antrag, Kosten & Zuzahlung 2026

Vielleicht sind Sie nach einer Verletzung oder OP plötzlich kurzfristig auf einen Rollstuhl angewiesen. Oder Sie erkennen bei einem Elternteil oder Partner, dass das Gehen immer schwerer fällt und der Rollator einfach nicht mehr ausreicht. Und plötzlich stehen Sie vor lauter Fragen: Wer stellt das Rezept aus, wie lange dauert das Ganze und was bleibt am Ende an Ihnen hängen?

 

Die gute Nachricht: So kompliziert, wie es sich am Anfang anfühlt, ist es meist gar nicht. Der Weg von der ersten Verordnung über die Abwicklung mit der Krankenkasse bis zum fertig eingestellten Rollstuhl folgt klaren Schritten. Und mit dem richtigen Sanitätshaus an Ihrer Seite müssen Sie sich um vieles gar nicht selbst kümmern. Was auf Sie zukommt, welche Kosten anfallen und worauf Sie von Anfang an achten sollten, lesen Sie hier.

Seniorin im Rollstuhl im Wohnzimmer blickt auf die Couch

So läuft die Beantragung Schritt für Schritt

Damit die Krankenkasse Ihren Rollstuhl übernimmt, muss er zunächst vom Arzt verordnet werden. Auch wenn sich die Details von Kasse zu Kasse leicht unterscheiden können, folgt der Ablauf immer demselben Muster:

 

  1. Zum Arzt gehen
    Ihr Hausarzt oder ein Facharzt stellt fest, ob ein Rollstuhl medizinisch notwendig ist, und schreibt Ihnen eine Verordnung. Das ist das Rezept, mit dem Sie Ihren Rollstuhl nun beantragen.

  2. Ins Sanitätshaus
    Mit dem Rollstuhl-Rezept geht es weiter zu einem Sanitätshaus, wie zu Bruder RehaTech bei Bamberg. Dort werden Sie beraten, welches Modell zu Ihnen passt. Sitzbreite, Sitztiefe und mehr müssen stimmen, damit Sie gut mit dem Rollstuhl zurechtkommen.
  3. Kostenvoranschlag und Antrag
    Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zusammen mit Ihrer Verordnung bei der Krankenkasse ein. Diesen bürokratischen Teil müssen Sie meist nicht selbst übernehmen.
  4. Die Kasse prüft
    Jetzt heißt es kurz warten. In den meisten Fällen geht das schnell. Bei bestimmten Modellen – etwa bei einem Elektrorollstuhl – wird manchmal der Medizinische Dienst eingeschaltet, der die Notwendigkeit nochmal genauer beurteilt.
  5. Genehmigung und Übergabe
    Ist der Antrag durch, wird der Rollstuhl im Sanitätshaus final angepasst und an Sie übergeben.

 

Da der Prozess meist reibungslos durchläuft, vergehen von der ersten Verordnung bis zur Übergabe bei einfacheren Fällen meist nur ein bis zwei Wochen. Nur bei Elektrorollstühlen oder wenn der Medizinische Dienst mit ins Spiel kommt, kann es etwas länger dauern.

Kranken- oder Pflegekasse – wer ist zuständig?
In den meisten Fällen ist die Krankenkasse Ihr Ansprechpartner. Nur wenn ein spezieller Pflegerollstuhl einzig dazu dient, die Pflege zu erleichtern, ist stattdessen die Pflegekasse zuständig. Da beide meist bei derselben Versicherung angesiedelt sind, reicht in der Regel ein Anruf, um herauszufinden, wer sich in Ihrem Fall kümmert.

Das gehört auf`s Rollstuhl-Rezept

Damit die Krankenkasse einen Rollstuhl genehmigt, muss die Verordnung einige Bedingungen erfüllen. Haben Sie diese von Anfang an im Blick, sparen Sie sich eventuelle Rückfragen und Einsprüche.

 

Ein einfaches „Patient benötigt einen Rollstuhl“ reicht der Kasse nämlich nicht aus. Das Rezept sollte enthalten:

  • Die genaue Diagnose, am besten mit dem passenden ICD-10-Code
  • Eine nachvollziehbare Begründung, warum genau dieser Rollstuhl die Mobilität sicherstellt (vor allem wichtig bei bestimmten Modellen wie Aktivrollstühlen
  • Die Hilfsmittelnummer, sofern schon klar ist, welches Modell in Frage kommt

 

Die Hilfsmittelnummer ist nicht zwingend nötig. Das klärt sich meist erst im Sanitätshaus, wenn gemeinsam das passende Modell ausgewählt wird. Wichtig ist vor allem, dass Diagnose und Begründung stimmen. Der Rest lässt sich in der Regel gut nachreichen oder ergänzen.

Ein Sonderfall ist der Elektrorollstuhl: Hier reicht die Diagnose allein nicht. Der Arzt muss genauer begründen, warum ein manueller Rollstuhl nicht mehr ausreicht – zum Beispiel, weil die Kraft in den Armen fehlt – und bestätigen, dass Sie einen Elektrorollstuhl auch sicher steuern können.

Keine Sorge, wenn das in Ihren Ohren jetzt nach jeder Menge Papierkram klingt: In der Praxis übernimmt das Sanitätshaus die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse für Sie. Sollte bei der Verordnung noch etwas fehlen, sagen wir Ihnen genau, was Ihr Arzt ergänzen muss.

Rollstuhl aus dem Sanitätshaus oder doch online kaufen?

Mit dem Rezept in der Hand fragen sich viele: Reicht es nicht, den Rollstuhl einfach online zu bestellen? Das geht leider nicht so einfach. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss es auch online ein Sanitätshaus mit Krankenkassen-Zulassung sein. Außerdem muss der Rollstuhl in jedem Fall eine gültige Hilfsmittelnummer haben.

 

Der Kauf vor Ort hat deutliche Vorteile. Zum einen muss ein Rollstuhl wirklich passen. Das fängt schon beim richtigen Modell – zum Beispiel Standard-, Leichtgewicht- oder Aktivrollstuhl – an. Weiter geht’s bei der richtigen Sitzbreite, Sitztiefe und der Einstellung von Rückenlehne und Armlehnen. Das kann man als Laie online kaum beurteilen, wohl aber bei einer Probefahrt im Sanitätshaus. Dort sind Experten vor Ort, die genau wissen, wie der Rollstuhl richtig eingestellt wird. Zum anderen übernimmt das Sanitätshaus die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Wir dürfen zwar keine Rechtsberatung geben und nicht direkt beim Widerspruch helfen. Aber durch unsere Erfahrung nach zahlreichen Anträgen können wir helfen, die Begründung nachzuschärfen.

Mitarbeiter von Bruder RehaTech erklärt Frau im Elektrorollstuhl Steuerung

Achtung:

Manche Krankenkassen haben feste Vertragspartner unter den Sanitätshäusern. Ist das bei Ihrer Kasse der Fall, führt kein Weg daran vorbei: Sie müssen den Rollstuhl bei genau diesem Anbieter beziehen, damit die Kosten übernommen werden. Am besten fragen Sie deshalb schon vorab bei Ihrer Krankenkasse nach, welches Sanitätshaus in Ihrer Nähe als Vertragspartner in Frage kommt.

Ärztin schreibt Rollstuhl-Rezept

Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse

Bekommen Sie einen Rollstuhl auf Rezept, zahlt Ihre Krankenkasse bis auf eine kleine gesetzliche Zuzahlung den Großteil der Kosten. Die Zuzahlung liegt aktuell bei 10 % des Preises, beziehungsweise mindestens 5 €, höchstens aber 10 € (Stand 2026). Aktuell wird über eine Erhöhung dieser Beträge politisch diskutiert, eine Entscheidung steht aber noch aus.

Möchten Sie lieber ein Modell mit mehr Komfort, in einem bestimmten Design oder mit zusätzlichen Funktionen, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen, ist das kein Problem. Sie zahlen dann die Differenz zum Kassenmodell selbst dazu. Das nennt sich wirtschaftliche Aufzahlung. Wie hoch diese Aufzahlung ausfällt, hängt stark vom gewünschten Modell ab. Bei uns im Sanitätshaus können Sie sich vorab genau zeigen lassen, welches Rollstuhl-Modell welche Vorteile bringt, und sich dann überlegen, ob sich eine Aufzahlung für Sie rentiert.

Wichtig zu wissen:

Ihnen muss immer mindestens ein Modell angeboten werden, das die Krankenkasse ohne diese Aufzahlung vollständig übernimmt. Sie sind also nie gezwungen, draufzuzahlen, wenn Sie das nicht möchten.

Warum ein Rollstuhl von der Krankenkasse eigentlich nur geliehen ist

Was viele nicht auf dem Schirm haben: Ein von der Krankenkasse bezahlter Rollstuhl geht in der Regel nicht in Ihr Eigentum über. Er bleibt im Besitz der Krankenkasse oder des Sanitätshauses und wird Ihnen nur leihweise überlassen. Häufig wird vorher eine feste Zeitspanne von drei bis fünf Jahren festgelegt. Das hat einen echten Vorteil: Sie müssen sich nicht um Wartung, Reparaturen und den Austausch von Verschleißteilen kümmern. Das übernimmt normalerweise die Krankenkasse beziehungsweise das Sanitätshaus. Brauchen Sie den Rollstuhl irgendwann nicht mehr, geben Sie ihn einfach zurück. Er wird dann fachgerecht aufbereitet und an die nächste Person weitergegeben.

 

Anders sieht es aus, wenn Sie sich für ein Modell mit Aufzahlung entschieden haben: Ob der Rollstuhl dann Ihnen gehört oder nur geliehen ist, ist nicht einheitlich geregelt. Da geht jede Krankenkasse anders vor. Am besten lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, bevor Sie sich entscheiden. Gehört der Rollstuhl Ihnen, sind Sie grundsätzlich selbst für Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Allerdings muss die Krankenkasse weiterhin sicherstellen, dass das Hilfsmittel funktionstüchtig bleibt.

Wenn die Krankenkasse erstmal ablehnt

Eine Ablehnung ist ärgerlich, aber kein Grund, den Rollstuhl abzuschreiben. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Dabei gibt es durchaus Erfolgschancen. Häufigster Grund für eine Ablehnung ist nämlich gar nicht, dass der Rollstuhl grundsätzlich nicht notwendig wäre, sondern dass die ursprüngliche Begründung auf der Verordnung noch nicht ausreicht. Ein Gespräch mit Ihrem Arzt klärt, warum Sie auf den Rollstuhl angewiesen sind. Daraufhin schreibt dieser eine ärztliche Stellungnahme. Diese führt meist dazu, dass die Krankenkasse den Rollstuhl dann doch übernimmt.

Trotzdem sind viele erstmal verunsichert, wenn die Ablehnung ins Haus flattert. Holen Sie sich deshalb ruhig Tipps für den Widerspruch. Ein Sanitätshaus hat viel Erfahrung mit unterschiedlichen Krankenkassen und weiß am besten, worauf es bei der Verordnung ankommt. Wir bei Bruder RehaTech helfen Ihnen gerne dabei, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen. Zusätzlich stehen Ihnen Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD in solchen Situationen zur Seite.

Sie müssen nicht alles allein stemmen

Verordnung, Formulare, Fristen … das klingt nach nervenaufreibender Demokratie. Dabei ist es viel einfacher, als es zunächst wirkt: Der Weg zum Rollstuhl auf Rezept folgt klaren Schritten. Und wenn Sie sich an ein Sanitätshaus wenden, fallen sofort einige To-dos auf Ihrer Liste weg. Denn die Profis dort wissen, worauf es ankommt, übernehmen die Abwicklung mit der Kasse und helfen bei Rückfragen weiter. Am Ende zählt vor allem eins: dass Sie oder Ihre Angehörigen wieder mobil sind – mit einem Rollstuhl, der wirklich zu Ihnen passt.

Rollstuhl-Beratung in Bamberg

Sie wissen noch nicht, wo Sie anfangen sollen, oder haben schon ein Rezept, aber Fragen, wie es weitergeht? Kommen Sie einfach bei Bruder RehaTech in Hallstadt vorbei. Wir beraten Sie, welches Modell zu Ihnen passt, kümmern uns darum, dass Ihre Krankenkasse alles bekommt, was sie braucht, und stehen Ihnen auch zur Seite, falls sie erstmal ablehnt.

Häufige Fragen zu Rollstühlen auf Rezept

Gehen Sie zunächst zu Ihrem Hausarzt. Der prüft die medizinische Notwendigkeit und stellt Ihnen eine Verordnung aus. Mit diesem Rezept wenden Sie sich an ein Sanitätshaus, das dann den weiteren Antrag bei Ihrer Krankenkasse übernimmt.

Bei einfacheren Fällen vergehen von der Verordnung bis zur Übergabe meist nur ein bis zwei Wochen. Gibt es Rückfragen oder wird der Medizinische Dienst eingeschaltet – etwa bei einem Elektrorollstuhl –, kann es etwas länger dauern.

In der Regel gehört Ihnen der Rollstuhl nicht. Er bleibt meist Eigentum der Krankenkasse oder des Sanitätshauses und wird Ihnen nur leihweise überlassen. Sobald Sie ihn nicht mehr brauchen, geht er zurück ans Sanitätshaus. Entscheiden Sie sich für ein Modell mit Aufzahlung, hängt es vom Vorgehen Ihrer Krankenkasse ab, ob der Rollstuhl Ihnen gehört oder nur geliehen ist.

Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Am besten lassen Sie sich dabei von Ihrem Arzt unterstützen, der ausführlich begründet, warum der Rollstuhl medizinisch notwendig ist. Ein Sanitätshaus kann Tipps geben, worauf es bei der Verordnung ankommt.

Ja, die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Anschaffungspreises, mindestens 5 €, höchstens aber 10 € (Stand: 2026). Wünschen Sie ein höherwertiges Modell, kommt zusätzlich eine freiwillige Aufzahlung hinzu.

Über den Autor

Bild von Sven Bruder

Sven Bruder

Sven Bruder ist Geschäftsführer von Bruder RehaTech und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Reha- und Sanitätstechnik.

Teile den Beitrag:

Facebook
WhatsApp
LinkedIn
Email
Print
Referenzen

Schlanke Schiene – normgerechte Lösung für öffentliche Gebäude und Mietshäuser

Dank der besonders schmalen Schienenkonstruktion lassen sich unsere Treppenlifte so installieren, dass sie den Anforderungen der DIN-Norm für Treppen in öffentlichen Einrichtungen und Mehrfamilienhäusern gerecht werden.

Referenzen

Komfortabler Zugang im Außenbereich – vom Garten bis zur Garage

Auch im Außenbereich bieten Treppenlifte eine zuverlässige Lösung für mehr Mobilität und Lebensqualität. Ob vom Garten zur Garage oder zwischen verschiedenen Ebenen im Freien – der Lift sorgt für sicheren und komfortablen Zugang bei jedem Wetter.

Referenzen

Platzsparende Lösung mit maximaler Durchgangsbreite

Selbst bei sehr begrenztem Platzangebot haben wir eine Parkposition realisiert, die den Durchgang nicht einschränkt. Dank der besonders schlanken Schienenkonstruktion konnte zusätzlich eine größtmögliche Restlaufbreite entlang der Treppe erhalten werden.

Referenzen

Sitz-Treppenlift in einem gewerblich genutzten Gebäude

Die zentrale Anforderung des Auftraggebers bestand darin, dass die Laufwege der Mitarbeiter der im Erdgeschoss ansässigen Firma durch den Treppenlift nicht beeinträchtigt werden. Durch eine sorgfältige Planung konnte der Lift so positioniert werden, dass der betriebliche Ablauf uneingeschränkt erhalten bleibt.

Referenzen

Sitz-Treppenlift in einem stilvollen Einfamilienhaus

In diesem repräsentativen Einfamilienhaus wünschte sich die Familie eine möglichst harmonische Integration des Sitz-Treppenlifts in die freitragende Treppe. Besonderes Augenmerk lag dabei auf einem unauffälligen Erscheinungsbild und einer komfortablen Nutzung. Die Parkposition des Lifts wurde so gewählt, dass die Laufwege im Alltag nicht eingeschränkt werden.